Sieht Ihre Rechtsordnung Vorsorgevollmachten insbesondere für den Fall vor, dass eine Person infolge von Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird und einen ihr nahestehenden Sachwalter benennen möchte?
Sieht Ihre Rechtsordnung Patientenverfügungen für den Fall vor, dass eine Person insbesondere infolge von Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen bezogen auf eine medizinische Behandlung oder deren Unterbleiben zu äußern?
Sieht Ihre Rechtsordnung Betreuungsverfügungen für den Fall vor, dass eine Person für den Fall ihrer Geschäftsunfähigkeit eine amtliche Betreuerbestellung vermeiden und stattdessen eine Vertrauensperson als Sachwalter einsetzen will?
Welche Stelle ist für die Bestellung eines amtlichen Betreuers international, örtlich und sachlich zuständig?
Werden für verschiedene Lebensbereiche (Personensorge, Vermögenssorge) in der Regel unterschiedliche Betreuer eingesetzt?
Welchen formellen und materiellen Beschränkungen unterliegt der amtliche Betreuer? Unterliegt er insbesondere einer Kontrolle? Bedarf er für Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte noch einer gerichtlichen oder behördlichen Genehmigung?
Welches materielle Recht findet nach dem anwendbaren Kollisionsrecht auf
a) Vorsorgevollmachten
b) Patientenverfügungen
c) Betreuungsverfügungen
Anwendung?